Allgemeine FAQ
Wie alt muss ich bei meinem Besuch in der Spielbank sein?
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Was muss ich beim Besuch der Spielbank beachten?
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Der Führerschein ist nicht ausreichend. Als Anbieter von staatlich konzessioniertem Glücksspiel müssen wir gesetzliche Vorgaben erfüllen. Nur mit dem gültigen Personalausweis oder Reisepass dürfen wir Sie in den Spielsaal lassen.
Gibt es eine Kleiderordnung in der Spielbank?
Wir freuen uns, Sie in gepflegter Freizeitkleidung zu begrüßen.
Ich bin das erste Mal in der Spielbank...
An Ihren Personalausweis oder Reisepass haben Sie gedacht? Und Sie sind mindestens 21 Jahre alt?
Für Gruppen bieten wir umfassende Spielerklärungen an. Schauen Sie einfach auf die Standortseiten.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/-innen gerne zur Verfügung.
Spielerschutz?
Ja, klar. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Seite Spielerschutz.
Tronc – was ist denn das?
„Trinkgeld“ kennen Sie aus der Gastronomie – der kleine Unterschied zum Tronc in der Spielbank kurz erklärt:
Der Tronc ist einerseits der Lohn für die Angestellten und andererseits der Dank des Gastes für den aufmerksamen Service.
FRÜHER gab ein Spielbankgast Tronc – das Stück für den Angestellten – wenn er im Roulette auf „Plein“, d. h., eine Zahl, gesetzt und gewonnen hatte.
HEUTE gibt der Gast Tronc bei einem Gewinn oder wenn der Service besonders aufmerksam war. Das Stück für den Angestellten beim „Plein“ ist geblieben!
Am Tisch sagt man zum Croupier bei der Auszahlung: „Ein Stück für die Angestellten“. Dann überlässt man das Stück (den/die Jeton/s) dem Croupier. Dieser legt das Geld in die Troncdose.
An der Rezeption und im Automatenspiel bzw. an der Kasse nehmen die Mitarbeiter Ihren Dank gern entgegen und legen das Geld dann ebenfalls in die Troncdose.
Übrigens, das Wort „Tronc“ kommt aus dem französischen und bedeutet „Opferstock“.
Also – Sie haben gewonnen oder Ihnen hat unser Service gefallen? Dann freuen wir uns über Ihr Dankeschön!
Aufenthalt unter Einfluss von Rauschmitteln sowie Umgang mit Cannabis in den Spielbanken?
Bitte beachten Sie unsere Hausordnung
In unserer Hausordnung ist unter Punkt A 3.3 geregelt, dass der Aufenthalt unter erkennbarem Einfluss von Rauschmitteln in unseren Häusern nicht gestattet ist.